Eine Scheidung kostet 2026 zwischen rund 1.200 Euro und über 20.000 Euro. Die enorme Spanne erklärt sich aus zwei Dingen: dem Verfahrenswert (abhängig vom Einkommen) und der Frage, ob sich die Partner einig sind. Einvernehmlich ist es deutlich günstiger als streitig.
Was kostet eine Scheidung 2026?
Die Kosten hängen vor allem davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig ist:
| Variante | Kosten |
|---|---|
| Mindestkosten (niedrigster Verfahrenswert) | ab rund 1.200 € |
| Einvernehmliche Scheidung | 1.500–3.000 € |
| Streitige Scheidung | 5.000–20.000 € und mehr |
Preis-Stand: Juni 2026Quellen: Familienverfahrensgesetz / Gerichtskostengesetz, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Verbraucherzentrale
Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen, beide richten sich nach dem Verfahrenswert.
Wie entsteht der Preis?
Der Verfahrenswert ist die Rechengrundlage: in der Regel das gemeinsame Nettoeinkommen beider Ehegatten für drei Monate, plus mindestens 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich. Je höher das Einkommen, desto höher der Wert und damit die Gebühren. Bei einer streitigen Scheidung braucht jeder einen eigenen Anwalt und trägt dessen Kosten selbst, das verdoppelt die Anwaltsgebühren.
Verwandte Themen
Eine Trennung bringt mehrere Kostenfragen mit sich. Bei uns finden Sie auch die Preise für die Anwalt-Erstberatung und den Umzug, der oft folgt. Wer Hausrat einlagern muss, schaut in den Ratgeber zum Lagerraum mieten. Wer sich absichern will, vergleicht die Rechtsschutzversicherung. Anwaltspreise für Ihre Stadt zeigt die Seite zum Anwalt in Berlin.
Wie lässt sich sparen?
Einvernehmlich scheiden lassen, das ist der größte Hebel. Sich vorab über Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht einigen, jeder Streitpunkt erhöht den Verfahrenswert. Bei geringem Einkommen Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht beantragen. Den Versorgungsausgleich nur dort führen, wo er nötig ist. Eine Mediation kann teure Gerichtsstreitigkeiten vermeiden.
Das sollten Sie jetzt tun
- Streben Sie eine einvernehmliche Scheidung an, das halbiert oft die Anwaltskosten.
- Einigen Sie sich vorab über die Folgesachen, das senkt den Verfahrenswert.
- Prüfen Sie bei geringem Einkommen die Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht.