Die anwaltliche Erstberatung kostet 2026 für Verbraucher höchstens 190 Euro. Diese Obergrenze steht in Paragraf 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und schützt vor überhöhten Gebühren für das erste Gespräch. Auf den Betrag kommt noch die Umsatzsteuer.
Was kostet die Erstberatung 2026?
Die Kosten sind für Verbraucher gesetzlich gedeckelt:
| Leistung | Höchstkosten (Verbraucher) |
|---|---|
| Erstberatung | 190 € + 19 % USt |
| Weitere Beratung / Gutachten / Mediation | je 250 € + USt |
| Unternehmer (gewerblich) | keine RVG-Grenze |
Quellen: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Deutscher Anwaltverein, Verbraucherzentrale
Die 190-Euro-Grenze ist 2026 weiterhin gültig.
Für wen gilt die Obergrenze?
Die Höchstgrenze schützt Verbraucher, also Privatpersonen mit einem privaten Anliegen. Bei Unternehmern und gewerblichen oder selbstständigen Fragen entfällt die Grenze; hier kann der Anwalt ein höheres Honorar oder eine Vergütungsvereinbarung ansetzen. Übernimmt der Anwalt später den Fall, gelten ohnehin die Verfahrensgebühren nach Streitwert, nicht mehr die Beratungsgebühr.
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Wie lässt sich sparen?
Zuerst die Rechtsschutzversicherung prüfen, viele bieten eine kostenlose telefonische Erstberatung. Bei geringem Einkommen Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen (Eigenanteil oft nur 15 Euro). Die Unterlagen vorab sortieren, damit das Gespräch effizient bleibt. Vorab klären, ob die Gebühr bei Mandatsübernahme angerechnet wird.
Das sollten Sie jetzt tun
- Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auf eine kostenlose Erstberatung.
- Bei geringem Einkommen: beantragen Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht.
- Fragen Sie vorab nach Anrechnung der Gebühr bei späterer Mandatsübernahme.
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FAQ
Was kostet eine Anwalt-Erstberatung 2026?
Für Verbraucher kostet die anwaltliche Erstberatung 2026 höchstens 190 Euro, so geregelt in Paragraf 34 RVG. Dazu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Betrag.
Gilt die 190-Euro-Grenze für alle?
Nein. Die Höchstgrenze von 190 Euro gilt nur für Verbraucher. Wenden sich Unternehmer mit einem gewerblichen oder selbstständigen Anliegen an einen Anwalt, entfällt die Grenze und es kann teurer werden.
Was kostet eine ausführliche Beratung?
Für eine reine Beratung (über das Erstgespräch hinaus), ein Gutachten oder eine Mediation gilt für Verbraucher ein Höchstsatz von je 250 Euro, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
Wird die Erstberatung später verrechnet?
Häufig wird die Erstberatungsgebühr angerechnet, wenn der Anwalt anschließend den Fall übernimmt. Klären Sie das vorab im Gespräch. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Beratungskosten oft ganz.