Die anwaltliche Erstberatung kostet 2026 für Verbraucher höchstens 190 Euro. Diese Obergrenze steht in Paragraf 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und schützt vor überhöhten Gebühren für das erste Gespräch. Auf den Betrag kommt noch die Umsatzsteuer.
Was kostet die Erstberatung 2026?
Die Kosten sind für Verbraucher gesetzlich gedeckelt:
| Leistung | Höchstkosten (Verbraucher) |
|---|---|
| Erstberatung | 190 € + 19 % USt |
| Weitere Beratung / Gutachten / Mediation | je 250 € + USt |
| Unternehmer (gewerblich) | keine RVG-Grenze |
Preis-Stand: Juni 2026Quellen: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Deutscher Anwaltverein, Verbraucherzentrale
Die 190-Euro-Grenze ist 2026 weiterhin gültig.
Für wen gilt die Obergrenze?
Die Höchstgrenze schützt Verbraucher, also Privatpersonen mit einem privaten Anliegen. Bei Unternehmern und gewerblichen oder selbstständigen Fragen entfällt die Grenze; hier kann der Anwalt ein höheres Honorar oder eine Vergütungsvereinbarung ansetzen. Übernimmt der Anwalt später den Fall, gelten ohnehin die Verfahrensgebühren nach Streitwert, nicht mehr die Beratungsgebühr.
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Rechtsfragen ziehen oft weitere Kosten nach sich. Bei uns finden Sie auch die Preise für die Scheidung und die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten. Wer absichern will, schaut in den Ratgeber zur Rechtsschutzversicherung. Anwaltspreise für Ihre Stadt zeigt die Seite zum Anwalt in Berlin.
Wie lässt sich sparen?
Zuerst die Rechtsschutzversicherung prüfen, viele bieten eine kostenlose telefonische Erstberatung. Bei geringem Einkommen Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen (Eigenanteil oft nur 15 Euro). Die Unterlagen vorab sortieren, damit das Gespräch effizient bleibt. Vorab klären, ob die Gebühr bei Mandatsübernahme angerechnet wird.
Das sollten Sie jetzt tun
- Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auf eine kostenlose Erstberatung.
- Bei geringem Einkommen: beantragen Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht.
- Fragen Sie vorab nach Anrechnung der Gebühr bei späterer Mandatsübernahme.