Ein Erbschein kostet 2026 je nach Nachlasswert zwischen einigen Hundert und über tausend Euro. Er weist die Erben gegenüber Banken und Grundbuchamt aus. Die Gebühr fällt beim Nachlassgericht meist doppelt an, ein notarielles Testament kann ihn ersparen.
Was kostet der Erbschein 2026?
Die Gebühren nach Nachlasswert:
| Nachlasswert | Kosten (mit eidesstattlicher Versicherung) |
|---|---|
| Allgemein | 50–500 € (Verfahrensgebühr) |
| Immobilie 235.000 € | ~1.070 € (2 × 535 €) |
| Nachlass 500.000 € | ~1.870 € (2 × 935 €) |
| Notar statt Gericht | teurer (plus USt.) |
Preis-Stand: Juni 2026Quellen: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Verbraucherzentrale, Bundesnotarkammer
Die Gebühr fällt für Erteilung und eidesstattliche Versicherung jeweils einmal an.
Warum es doppelt kostet
Für den Erbschein berechnet das Nachlassgericht zwei Gebühren: eine 1,0-Gebühr für die Erteilung und eine weitere 1,0-Gebühr für die eidesstattliche Versicherung Ihrer Angaben. Deshalb entspricht der tatsächliche Betrag in der Regel dem Doppelten der reinen Erbscheingebühr. Den Erbschein zahlt der beantragende Erbe, bei einer Erbengemeinschaft wird geteilt.
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Wie lässt sich sparen?
Zu Lebzeiten ein notarielles Testament hinterlassen, das erspart den Erben oft den Erbschein. Den Erbschein beim Nachlassgericht statt beim Notar beantragen (keine Umsatzsteuer). Den Nachlasswert korrekt ansetzen. Bei einer Erbengemeinschaft gemeinsam beantragen und die Kosten teilen. Nur beantragen, wenn er wirklich gebraucht wird (Bank, Grundbuch).
Das sollten Sie jetzt tun
- Hinterlassen Sie zu Lebzeiten ein notarielles Testament, das erspart den Erbschein oft.
- Beantragen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht statt beim Notar (günstiger).
- Prüfen Sie, ob Sie den Erbschein wirklich brauchen, bevor Sie ihn beantragen.