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Was kostet ein Testament beim Notar? (2026)

Ein notarielles Testament kostet 2026 nach Nachlasswert: bei 50.000 Euro rund 165 Euro, bei 100.000 Euro rund 273 Euro. Gemeinschaftstestament das Doppelte. Alle Kosten.

KostenFinder·25. August 2026·5 Min. Lesezeit
Was kostet ein Testament beim Notar? (2026)

Ein Testament beim Notar kostet 2026 je nach Nachlasswert. Die Gebühr richtet sich nach dem Reinvermögen und ist gesetzlich (GNotKG) festgelegt. Das notarielle Testament ist rechtssicher und erspart den Erben oft den teureren Erbschein.

Notar berät ein Paar am Schreibtisch mit Dokumenten
Der Nachlasswert bestimmt die Gebühr

Was kostet das Testament 2026?

Die Gebühren nach Nachlasswert (Einzeltestament):

NachlasswertBeurkundung
50.000 €~165 €
100.000 €~273 €
Gemeinschaftstestamentetwa das Doppelte
Auslagen~30 €
Gerichtliche Verwahrung75 €
Testamentsregister18 €

Preis-Stand: Juni 2026Quellen: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Bundesnotarkammer, Verbraucherzentrale

Auf die Notargebühren fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an.

Einzel- oder Gemeinschaftstestament?

Ein Einzeltestament löst den Gebührenfaktor 1,0 aus. Ein gemeinschaftliches Testament (etwa das Berliner Testament für Ehepaare) oder ein Erbvertrag zählt mit Faktor 2,0, ist also etwa doppelt so teuer bei gleichem Nachlasswert. Der Nachlasswert (Reinvermögen: Vermögen minus Schulden, höchstens bis zur Hälfte abziehbar) ist die Berechnungsgrundlage.

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Wie lässt sich sparen?

Bei einfachem Nachlass ein handschriftliches Testament prüfen (kostenlos, aber formstreng). Das notarielle Testament gegen den späteren Erbschein gegenrechnen, es ist oft günstiger über die Kette. Den Nachlasswert korrekt (mit abziehbaren Schulden) ansetzen. Einen Notar für die Beurkundung wählen, die Gebühr ist gesetzlich gleich. Frühzeitig regeln, das vermeidet Streit.

Das sollten Sie jetzt tun

  • Wägen Sie handschriftliches und notarielles Testament nach Nachlasshöhe und Komplexität ab.
  • Rechnen Sie das notarielle Testament gegen den späteren Erbschein gegen.
  • Lassen Sie das Testament gerichtlich verwahren und im Register eintragen.

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