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Pflegegrad-Leistungen: Wie viel gibt es? (2026)

Die Pflegegrad-Leistungen 2026: Pflegegeld 347 bis 990 Euro, Sachleistung 796 bis 2.299 Euro im Monat je Pflegegrad. Die komplette Tabelle im Überblick.

KostenFinder·22. Juli 2026·7 Min. Lesezeit
Pflegegrad-Leistungen: Wie viel gibt es? (2026)

Die Pflegegrad-Leistungen sind 2026 der Kern der Pflegefinanzierung. Je nach Pflegegrad und Pflegeform (Angehörige oder Pflegedienst) gibt es Pflegegeld oder Sachleistung, dazu mehrere Zusatztöpfe. Wer sie kombiniert, holt das Maximum heraus.

Pflegekraft hilft einer älteren Frau zu Hause
Pflegegeld, Sachleistung und Zusatztöpfe je nach Pflegegrad

Pflegegeld und Sachleistung 2026

Die monatlichen Beträge je Pflegegrad:

PflegegradPflegegeldSachleistung (ambulant)
1– (nur Entlastungsbetrag)
2347 €796 €
3599 €1.497 €
4800 €1.859 €
5990 €2.299 €

Preis-Stand: Juni 2026Quellen: GKV-Spitzenverband, Bundesministerium für Gesundheit, Verbraucherzentrale

Pflegegeld erhält, wer von Angehörigen gepflegt wird; die Sachleistung deckt den Pflegedienst. Beides lässt sich als Kombileistung mischen.

Welche Zusatzleistungen gibt es?

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat für alle Pflegegrade.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat.
  • Tages- und Nachtpflege: eigenes Budget (721 bis 2.085 Euro je Pflegegrad), nicht auf die Sachleistung angerechnet.
  • Jahresbudget Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro pro Jahr ab Pflegegrad 2.

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Wie lässt sich das Maximum herausholen?

Eine kostenlose Pflegeberatung nutzen und alle Töpfe kombinieren lassen. Pflegegeld, Tagespflege-Budget und Entlastungsbetrag parallel ausschöpfen. Eine Höherstufung des Pflegegrads prüfen, wenn der Bedarf gestiegen ist. Das Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 Euro) einplanen. Den Entlastungsbetrag Monat für Monat einsetzen, er verfällt sonst.

Das sollten Sie jetzt tun

  • Nehmen Sie die kostenlose Pflegeberatung in Anspruch und lassen Sie alle Töpfe kombinieren.
  • Schöpfen Sie Entlastungsbetrag und Tagespflege-Budget zusätzlich zum Pflegegeld aus.
  • Prüfen Sie eine Höherstufung, wenn der Pflegebedarf gestiegen ist.

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